Vorläufige Aussetzung des Shisha – Verbotes durch Bundesverfassungsgericht abgelehnt
Ein Bistro-Besitzer aus Bayern, der mit seinem Shisha – Café Wasserpfeifen – Freunden ein Forum zum Austausch und geselligem Beisammensein bietet, sah durch das neue bayrische Gesetz zum Schutz der Gesundheit, seine Existenz gefährdet.
Seit dem 1. August 2010 ist das Rauchen in allen Gaststätten per Gesetz strikt verboten. Dadurch verlieren viele Shisha – Cafés ihre Existenzgrundlage. Da das besondere Konzept für Wasserpfeifen – Liebhaber mit dem neuen Gesetz zum Schutz der Gesundheit nicht vereinbar ist, stellte der Besitzer des Bistros einen Antrag auf eine vorläufige Aussetzung des Shisha – Verbots. Zugleich hoffte er, dass zumindest eine Übergangsregelung geltend gemacht werden kann oder einen finanziellen Ausgleich erfolgt.
Mit der Begründung: „Die strikte Neufassung des Rauchverbots verletzt den Antragsteller nicht in seinen Grundrechten“. sowie den Worten: „dass die grundsätzliche Verfassungsbeschwerde, die einem solchen Antrag folgen muss, unbegründet wäre“ lehnte der Richter am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe den Antrag nun ab. Wie bereits in einem 2008 gefällten Urteil hat der Gesetzgeber das Recht, dem Gesundheitsschutz absoluten Vorrang einzuräumen. Sofern der Landesgesetzgeber den Rauch von Wasserpfeifen gesundheitlich bedenklich findet, kann er ein entsprechendes Gesetz ohne Rücksicht auf die Berufsfreiheit von Gastwirten und die Freiheit der Menschen zu rauchen, erlassen.
Der Bistro – Besitzer wird sein Shisha – Café wie so viele andere auch schließen müssen. Eine Möglichkeit, die Existenz zu erhalten, wäre ein, in dem es Shishas, Shisha Tabak und weiteres Wasserpfeifen – Zubehör zu kaufen gibt.